Bewerbung
Alles über Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Vorstellungsgespräch und Auswahltests.

Du möchtest dein Taschengeld aufbessern oder vielleicht schon mal etwas ins Berufsleben reinschnuppern? Ferienjobs bieten dafür eine gute Möglichkeit. Welche Rechte du hast und welche Regeln du und dein Arbeitgeber im Rahmen des Jugendschutzes beachten müsst, kannst du hier nachlesen.

Hohe Ausbildungskosten lassen sich in Zukunft leichter von der Steuer absetzen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass die Ausgaben für die berufliche Erstausbildung und das Erststudium nach dem Schulabschluss in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden können. Der BFH widersprach mit zwei Urteilen der bisherigen Praxis der Finanzämter, wonach Aufwendungen wie Studiengebühren generell nicht mit späteren Steuerzahlungen verrechnet werden können.

Eine abgeschlossene Ausbildung ist die Voraussetzung für einen tollen Start in die Welt der Logistik. Aber auch im Berufsleben solltest du immer am Ball bleiben und offen dafür sein, Neues zu lernen. Wer sich weiterbildet, kann mehr Verantwortung übernehmen – und hat auch die Chance, mehr zu verdienen.

Du möchtest einen Teil deiner Ausbildung im Ausland verbringen? In vielen Unternehmen aus der Logistikbranche ist das möglich. Hier kannst du nachlesen, wie es geht.

Es gibt übrigens auch Logistikberufe, die man im Rahmen einer schulischen Ausbildung lernt: zum Beispiel Assistent/-in für Logistik. Dafür bewirbst du dich nicht bei einem Betrieb, sondern an einer Berufsfachschule. Das sind Schulen, an denen man in Vollzeitunterricht eine mindestens einjährige Ausbildung absolviert kann. Entweder als Berufsausbildung oder berufliche Erstausbildung.

In Deutschland erlernen die meisten Menschen ihren Beruf in einer betrieblichen Ausbildung. Dabei verbringst du einen Teil der Zeit im Ausbildungsbetrieb und einen anderen Teil in der Berufsschule. Warum es sich lohnt, eine betriebliche Ausbildung zu machen, kannst du hier nachlesen.

Gute Nachricht für Schulabgänger mit Nachwuchs: Wer wegen der Betreuung eigener Kinder erst spät mit der Lehre oder dem Studium beginnt, kann trotzdem noch Ausbildungsunterhalt von den eigenen Eltern verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in einem Urteil. In den ersten drei Lebensjahren sei „eine persönliche Betreuung durch einen Elternteil regelmäßig geboten“, so der BGH. In der Urteilsbegründung heißt es, ein junger Mensch müsse sich zwar in angemessener Zeit für eine Ausbildung entscheiden. Es stelle aber keine Pflichtverletzung dar, wenn er diese aufgrund der Geburt eines Kindes zeitlich verzögert beginne.

Wenn du dir bei der Wahl der richtigen Ausbildung unsicher bist und du dich nicht entscheiden kannst, können dir die Berufsberater von der Bundesagentur für Arbeit helfen. / Mit allen wichtigen Kontaktdaten

Es gibt viele Möglichkeiten, wie du auch über einen Umweg den Berufseinstieg in die Logistikbranche schaffst. Hier erfährst du welche und was sich hinter den Kürzeln EQ und BvB verbirgt.