Bundesagentur für Arbeit bietet Berufsausbildungsbeihilfe für Azubis an
Du kannst während deiner Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnen, weil dein Ausbildungsbetrieb zu weit von deinem Elternhaus entfernt liegt? Dann unterstützt dich die Agentur für Arbeit mit der Berufsausbildungsbeihilfe.

manchen Fällen finanziell bei deiner Ausbildung. © Shutterstock/Benicce
Wann kann ich die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Bundesagentur für Arbeit beantragen?
Du kannst die BAB beantragen, wenn du während deiner Erstausbildung nicht bei deinen Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt liegt. Es gibt aber auch noch weitere Gründe: Wenn du über 18 Jahre alt bist, verheiratet oder in eine Lebenspartnerschaft oder mindestens ein Kind hast, kannst du BAB beantragen, auch wenn du in erreichbarer Nähe zum Elternhaus wohnst. Wichtig ist: Die erforderlichen Mittel für den Lebensunterhalt, die Fahrtkosten, die sonstigen Aufwendungen und die Lehrgangskosten dürfen dir nicht aus anderen Quellen zur Verfügung stehen.
Wie lange bekomme ich die BAB?
Du bekommst die Förderung für die Dauer deiner Ausbildung. Am besten ist es, wenn du den Antrag vor Beginn deiner Ausbildung bei der für dich zuständigen Agentur für Arbeit stellst. Beantragst du die Beihilfe nach Beginn deiner Ausbildung, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Antragsmonats an geleistet.
Wie berechnet sich die Höhe der BAB?
Die Höhe der BAB hängt von der Art der Unterbringung ab. Weitere Faktoren sind dein Einkommen, das Jahreseinkommen deiner Eltern und des Ehegatten/Lebenspartners. Zuerst wird dein monatlicher Gesamtbedarf errechnen. Dieser setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
• Grundbedarf (Pauschale, in der die Kosten für Lebensmittel, Telefon, usw. enthalten sind)
• Mietpauschale
• Kosten für Arbeitskleidung
• Fahrtkosten für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und für Heimfahrten zu den Eltern
Im nächsten Schritt wird der Gesamtbedarf dem anzurechnenden Einkommen von dir und deinen Eltern gegenübergestellt. Zuerst wird deine Ausbildungsvergütung vom Gesamtbedarf abgezogen, um zu sehen, wie viel Geld du monatlich zusätzlich brauchst. Wenn deine Eltern oder dein Lebenspartner nicht so viel Geld verdienen, ihr Gehalt also unter einer festgelegten Freibetragsgrenze liegt, zahlt dir die Agentur für Arbeit monatlich den Betrag, der dir zum Gesamtbedarf fehlt. Wenn das Einkommen deiner Eltern über der Freibetragsgrenze liegt, verringert sich deine BAB. Liegt das Einkommen der Eltern sogar deutlich über der Freibetragsgrenze, bekommst du wenig oder gar keine BAB.
Wo liegt die Freibetragsgrenze?
Freibetragsgrenzen für das Einkommen der Eltern:
• Eltern, verheiratet und zusammenlebend: 1.440 Euro
• Elternteil, alleinstehend 960 Euro
• Stiefelternteil 480 Euro
• Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte, die nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung stehen: 435 Euro
Freibetragsgrenzen für Ehepartner (und gleichgeschlechtliche Lebenspartner):
• Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner: 960 Euro
• Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte, die nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung stehen: 435 Euro
Wo finde ich weitere Informationen über die BAB?
Hier findest du weitere Informationen über die Berufsausbildungsbeihilfe der Bundesagentur für Arbeit. Dort findest du auch einen Infoflyer mit Berechnungsbeispielen. Wenn du wissen willst, ob du BAB beantragen kannst, hilft dir der BAB-Rechner weiter.
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