Ferienarbeit: Der erste Ausflug ins Berufsleben
Du möchtest dein Taschengeld aufbessern oder vielleicht schon mal etwas ins Berufsleben reinschnuppern? Ferienjobs bieten dafür eine gute Möglichkeit. Welche Rechte du hast und welche Regeln du und dein Arbeitgeber im Rahmen des Jugendschutzes beachten müsst, kannst du hier nachlesen.

Einblick ins Berufsleben © iStockphoto/James Roman
Die Sommerferien eignen sich perfekt, um das Taschengeld aufzubessern und in die Arbeitswelt reinzuschnuppern. Doch in welchen Jobs dürfen Jugendliche überhaupt arbeiten? Wie alt muss man dafür sein? Und ab wann muss man Steuern zahlen? Wer Ferienjobs annimmt, sollte seine Rechte und die Regeln des Jugendschutzes kennen.
Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren
Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, in den Ferien arbeiten. Kinderarbeit ist in Deutschland verboten. Deshalb können Jungs und Mädels unter 13 Jahren in den Ferien noch keine Arbeit annehmen.
Es gibt aber Ausnahmen: Mit Zustimmung der Eltern dürfen 13- bis 14-Jährige bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr leichte und geeignete Jobs übernehmen. Zeitungen auszutragen ist zum Beispiel erlaubt, pro Woche aber nicht mehr als zehn Stunden.
Für Jugendliche, also 15- bis 17-Jährige, gelten weniger Einschränkungen. Vollzeit dürfen sie in den Ferien höchstens vier Wochen (20 Tage) im Jahr arbeiten. Diese vier Wochen können sie auch auf die Oster- und Sommerferien aufteilen. Die maximale Arbeitszeit liegt bei acht Stunden am Tag. Diese dürfen nur 6 und 20 Uhr absolviert werden. 40 Stunden pro Woche markieren die Obergrenze für jugendliche Ferienjobber.
Akkord-, Wochenend- und Nachtarbeit sind tabu
Außer in Ausnahmefällen sind Akkord-, Wochenend- und Nachtarbeit verboten. Außerdem dürfen Schüler unter 18 Jahren keine schweren körperlichen, gefährlichen oder gesundheitsgefährdenden Jobs ausführen. Zum Beispiel Lasten schleppen oder ätzende Chemikalien von A nach B transportieren. Regelmäßiges Arbeiten bei Hitze, Nässe, Kälte oder Lärm ist ebenfalls tabu.
Der Arbeitgeber muss darauf achten, dass die Ferienjobber regelmäßige Pausen einlegen. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden stehen Schülerinnen und Schülern insgesamt 30 Minuten zu. Bei mehr als 6 Stunden müssen die minderjährigen Aushilfskräfte ihre Arbeit für 60 Minuten unterbrechen. Die Abreitsunterbrechnung lässt sich auch in mehrere 15-Minuten-Pausen aufteilen.
Der Arbeitgeber muss die Ferienjobber außerdem über den Betrieb unfallversichern. Ferienjobs unter 400 Euro sind für Schüler steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Wer zwischen 401 und 896 Euro im Monat verdient, muss ebenfalls noch keine Steuer zahlen. Es werden auch keine Sozialabgaben fällig, sofern der Job "kurzfristig", also auf die Ferienzeit beschränkt ist. Liegt der Lohn über 896 Euro pro Monat, bittet das Finanzamt zur Kasse.
Weitere Infos zum Ferienjob bietet das Bundesfinanzministerium
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