Fahrschulen dürfen wieder arbeiten
Obwohl die Regelungen in den Bundesländern nicht ganz einheitlich sind, ist die Aus- und Weiterbildung für Fahrschüler und Berufskraftfahrer wieder gesichert. Es gelten aber strenge Hygiene-Maßnahmen.

Ungefähr acht Wochen waren die Fahrschulen in ganz Deutschland geschlossen – jetzt darf in allen Bundesländern wieder in allen Klassen aus- und weitergebildet werden. Auch in Schleswig-Holstein, worauf man lange auf die neue Verordnung warten musste, geht es ab dem 18. Mai 2020 wieder los.
Zum Teil gibt es noch unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern. So darf beispielsweise in Bayern praktischer Unterricht nicht länger als 60 Minuten am Stück stattfinden und für theoretische Aus- und Weiterbildungen gibt es zum Teil Beschränkungen der Gruppengrößen, aber im Prinzip ist die Aus- und Weiterbildung von Fahrschülern und Berufskraftfahrern überall gesichert.
Fahrschulen müssen sich dabei strikt an Hygiene-Auflagen halten, die aber ebenfalls nicht bundeseinheitlich geregelt sind, sondern sich von Bundesland zu Bundesland leicht unterscheiden. Einheitlich gilt eine Maskenpflicht für alle Beteiligten sowie ein Mindestabstand von 1,50 Metern, soweit möglich. (bub)
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